Erklärung zur Zugänglichkeit

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website vousetesendebonnesmains.be.

Der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt verpflichtet sich, diese Website gemäß dem Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Hand zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für:

Grad der Einhaltung

Diese Website ist teilweise konform mit den Barrierefreiheitsanforderungen der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.2.1, aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten.

Erstellung der Zugänglichkeitserklärung

Es wurde ein externes Zugänglichkeitsaudit durchgeführt. Dieses Audit war eine vereinfachte Analyse. Sie können den Bericht hier lesen: https://reports.accessibility.belgium.be/ac/2026/be/simplified/www.ubentingoedehanden.be-96181fd3/2026-05-27.de.html

 

Unzugänglicher Inhalt

  • Anforderung 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext) (A) – Die Funktion oder das Ziel eines Links ist unklar, basierend auf dem Linktext selbst oder dem umgebenden Kontext.
  • Anforderung 9.4.1.2 – Falsche Verwendung von Labels, Namen, Werten und Rollen.

Vorgeschlagene Alternativen

Derzeit steht keine allgemeine technische Alternative für alle oben beschriebenen Barrierefreiheitsprobleme zur Verfügung. Nutzer, die aufgrund eines unklaren Linkziels oder eines nicht zugänglichen Bedienelements bestimmte Informationen oder Funktionen nicht erreichen können, können uns über die unten angegebenen Kontaktmöglichkeiten kontaktieren.

Kontaktinformationen

Avenue Galilée 5 Box 2
1210 Brüssel

+32(0)2 524.97.97 (Das Service Center Gesundheit ist werktags zwischen 8 und 13 Uhr erreichbar)
Online-Kontaktformular

Sollte ein Problem bestehen bleiben, können Sie unser Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen. Wenn Sie anschließend mit der Antwort unseres Beschwerdedienstes nicht einverstanden sind, können Sie sich an den Föderalen Ombudsmann wenden:

Rue de Louvain 48 Box 6
1000 Brüssel

contact@mediateurfederal.be
Website des Föderalen Ombudsmannes

Plan zur Verbesserung der Zugänglichkeit

Die festgestellten Barrierefreiheitsprobleme werden schrittweise behoben.

Priorität 1 — Interaktive Komponenten

Die Komponenten, bei denen der zugängliche Name, die Rolle, der Status oder der Wert nicht korrekt bestimmt werden kann, werden inventarisiert und korrigiert. Vorrang haben Komponenten, die auf mehreren Seiten vorkommen, wie Navigationselemente, Schaltflächen, Karussells, Formulare und andere interaktive Elemente.

Priorität 2 — Linktexte und Linkziele

Links, deren Ziel nicht ausreichend klar ist, werden angepasst. Allgemeine Linktexte werden, wenn erforderlich, durch beschreibende Texte ersetzt oder technisch mit dem entsprechenden Titel oder Kontext verknüpft.

Diese Erklärung wurde am 19.02.2024 erstellt.
Die letzte Überarbeitung der Erklärung fand am 15.07.2026 statt.